Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

Wir sind beauftragte Ärzte des Gesundheitsamts München für die Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese Erstbelehrung ist verpflichtend für alle Beschäftigten, die in Küchen, Kantinen oder anderen Lebensmittelbetrieben tätig sind und bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.

Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung?

Die Infektionsschutzbelehrung ist unerlässlich für:

  • Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants und Hotels
  • Mitarbeiter in Kantinen, Cafeterien und Mensen
  • Personen, die in der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind
  • Arbeiter in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Verkäufer in Lebensmittelgeschäften und auf Märkten

Inhalte der Infektionsschutzbelehrung

Unsere Infektionsschutzbelehrung umfasst wichtige Informationen zu:

  • Hygienevorschriften und -maßnahmen
  • Vorbeugung und Erkennung von Lebensmittelinfektionen
  • Umgang mit Lebensmitteln und deren Lagerung
  • Reinigung und Desinfektion in Lebensmittelbereichen
  • Rechtliche Grundlagen und Pflichten gemäß IfSG

Warum Munich Prevent?

Unsere erfahrenen Ärzte von Munich Prevent bieten Ihnen:

  • Professionelle und verständliche Belehrungen
  • Flexible Termine und schnelle Durchführung
  • Zusätzliche Beratung zu Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz
  • Zertifikate, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen

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